Organisatorisches und rechtliche Voraussetzungen

 

 

Bei dem Werk- und Abenteuerspielplatz in Gengenbach handelt es sich um eine betreute, offene Kinder- und Jugendeinrichtung mit festen Öffnungszeiten.

Die festen Öffnungszeiten sind notwendig um den "reibungslosen" Verlauf auf dem Spielplatz zu gewährleisten. Das heißt, der Platz wird 3 mal wöchentlich geöffnet und von Erziehern betreut sein. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen wird durch Erzieher und durch Praktikanten in Ausbildung gewährleistet.

Bei dieser Betreuung handelt es sich nicht um eine Aufsicht, die Besucher/innen des Platzes können kommen und gehen wie sie wollen. Auf dem Werk- und Abenteuerspielplatz gelten die selben rechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen wie auf jedem anderen öffentlichen Spielplatz (Eltern haften für ihre Kinder).

Ein sehr wichtiges Anliegen war uns, daß der Werk- und Abenteuerspielplatzes eine öffentliche Einrichtung ist, sprich jeder ist willkommen und der Besuch ist grundsätzlich kostenlos.
Über freiwillige finanzielle oder materielle Unterstützung würden wir uns natürlich sehr freuen.